ALS NOTARE STEHEN WIR IHNEN ALS NEUTRALE UND UNPARTEIISCHE BERATER IN ALLEN RECHTSANGELEGENHEITEN, DIE EINE NOTARIELLE TÄTIGKEIT ERFORDERN, ZUR VERFÜGUNG.
Die Tätigkeit des Notars besteht im Wesentlichen aus der Beratung und Beurkundung im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften jeglicher Art und der Beglaubigung von Unterschriften. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
Grundstücksrecht
(Beurkundung von Kaufverträgen, Übertragungsverträgen, Bestellung von Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechten, Gestaltung von Bauträgerverträgen, Teilungserklärungen, Aufteilung von Immobilien etc.).
Erbrecht
(Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Nachlassregelungen etc.).
Familienrecht
(Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Inseminationsvereinbarungen, Erklärungen im Kindschaftsangelegenheiten wie Vaterschaftsanerkennungen, Adoptionen, etc,).
Gesellschaftsrecht
(Gründungen von GmbHs, Unternehmergesellschaften, Aktiengesellschaften und Vereinen, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen).
Eine Reihe von durch den Gesetzgeber ausdrücklich genannten Rechtsgeschäften wie Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge bedürfen der Beurkundung; andere, wie Testamente, können optional beurkundet werden.
Die Notare werden von der Landesjustizverwaltung nach Anhörung der zuständigen Notarkammer durch Aushändigung einer Bestallungsurkunde bestellt. Es handelt sich um eine staatliches bzw. hoheitliches Amt, welches die Führung des Landeswappens rechtfertigt.